.

Urlaubsabbruch - wie schütze ich mich vor den Kosten?

Der verdiente Traumurlaub ist endlich Realität. Doch dann das: Durch einen unerwarteten Zwischenfall müssen Sie den Urlaub vorzeitig abbrechen. Sie denken, Sie bleiben auf den Kosten sitzen? Aber nicht doch! Sie sollten einen möglichen Reiseabbruch versichern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich trotz eines Urlaubabbruchs vor den bevorstehenden Kosten schützen können.

 

Was versteht man unter Reiseabbruch?

Ein Reiseabbruch ist eine vorzeitige Beendigung des Urlaubsaufenthaltes durch einen triftigen Grund. Diese Gründe können eín Tod eines nahen Angehörigen, ein schwerer Unfall oder eine schwere Krankheit des Urlaubers oder eines Angehörigen, eine durch eine Impfung entstandene Unverträglichkeit, unerwartete Komplikationen bei oder nach einer Schwangerschaft, eine spontane Aufnahme oder Verlust eines Arbeitsplatzes oder ein durch Dritte entstandener Schaden am persönlichen Eigentum ( z.B. durch Feuer) sein.

 

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Generell bietet eine Reiseabbruchversicherung Schutz vor Kosten, die durch den Abbruch einer Reise entstehen. Dies ist notwendig, damit Sie im unerwarteten Fall eines Reiseabbruchs die Kosten für die Rückreise nicht selbst tragen müssen. In solchen Fällen übernimmt die Reiseabbruchversicherung diese Kosten.

 

Wann greift die Reiseabbruchversicherung?

Die Reiseabbruchversicherung greift grundsätzlich dann, wenn Sie aufgrund eines unerwareten Zwischenfalls ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen. Personen, die neben Ihnen einen solchen Fall auslösen könne, sind beispielsweise Lebenspartner, Kinder oder die Schwiegereltern. Damit die Reiseabbruchsversicherung den entstadenen Schaden zahlen kann, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Ereignisse jeglicher Art müssen während des Urlaubs auf unerwartete Art und Weise geschehen. Die Versicherung zahlt unter Umständen nicht, sollte beispielsweise vor der Reise bekannt gewesen sein, dass eine Kündigung oder eine chronische Krankheit bei einem Reisenden vorhanden ist.

Sobald feststeht, dass Sie oder ein anderes Mitglied dieser Reise die gebuchte Reise nicht antreten können, sollten Sie umgehend die Reise stornieren.

 

In welchen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherungen greift grundsätzlich bei drei Gründen. Grundvoraussetzung ist, dass diese Umstände bei Ihnen oder einem Mitreisenden während der Urlaubsreise eingetreten sind. Die drei Umstände haben wir im folgenden kompakt für sie zusammengefasst.

 

Beruf/Schule

  • Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigung
  • Wechsel des Arbeitgebers
  • Nichtversetzung sowie der entgültige Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise
  • Wiederholung einer Prüfung in Schule, Berufsschule oder Hochschul-Ausbildung
  • Beginn eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

Gesundheit

  • Schwere Unfallverletzung
  • Todesfall
  • Schwere Erkrankung *
  • Schwere Unfallverletzung
  • Spende oder Empfang von Organen und Geweben (Lebendspende)
  • Ausfall eines Herzschrittmachers
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken

Sonstige Gründe

  • Gerichtliche Ladung im Reisezeitraum
  • Diebstahl von Reisedokumenten, die für die Reise erforderlich sind
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch oder Einbruch

 

* Grundsätzlich werden Krankheiten, welche eine Reise unmöglich machen und unerwartet auftreten von der Versicherung anerkannt. Dies beinhaltet allerdings eine Einschränkung. Nicht dazu zählen Kopfschmerzen oder eine leichte Erkältung. Häufige Gründe für einen Reiserücktritt sind ein Bandscheibenvorfall, eine Virusinfektion oder eine Lungenentzündung. Solche Fälle werden von der Reiserücktrittsversicherung vollständig abgedeckt. Allerdings ist es wichtig, dass Sie sich die Krankheit von einem Arzt attestieren lassen.

Handgepäck und Koffer Mallorca Reise

Wann sollten Sie eine Reise stornieren?

Wenn ein versichertes Ereignis eintritt, sollten sie schnellstmöglich Ihre Reise stornieren, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten. Diese können je nach Reiseanbieter sehr hoch ausfallen.

Es kann passieren, dass Ihnen die Versicherungsleistung gekürzt wird, wenn sie abwarten wollen, ob es Ihnen zum Reisezeitpunkt besser geht. Diese Kürzung können Sie allerdings vermeiden, indem Sie sich bei einer schweren Unfalleverletzung oder Krankheit an Ihre zuständige Stornoberatung wenden.

 

Wann müssen Sie selber zahlen?

In manchen Fällen müssen Sie einen Teil des Geldes, den sogenannten Selbstbehalt zahlen, welchen die Reiserücktrittsversicherung nicht erstattet. Es ist allerdings bei fast jedem Versicherungsanbieter möglich, diesen Selbstbehalt abzuwählen.

Bei einem Versicherungstarif mit Selbstbehalt zahlen Sie in jedem Fall 20% des entstandenen Schadens. Dieser Schaden muss bei mindestens 25 Euro pro Person oder Objekt liegen.

Bei einem Versicherungstarif ohne Selbstbehalt zahlt Ihre Versicherung jegliche Stornokosten Sie müssen keinen Eigenanteil leisten.

 

Welche Unterlagen werden bei einer Stornierung benötigt

Um für eine stornierte oder abgebrochene Reise überhaupt das Geld zurückzuerhalten, müssen Sie ihrem Anbieter einige Unterlagen zuschicken. Ohne diese wird der entstandene finanzielle Schaden nicht von der Versicherung ersetzt. Die benötigten Dokumente setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

  • Stornokostenrechnung mit Nachweis über die erfolgte Zahlung
  • Versicherungsnachweis
  • Reisebestätigung
  • Nachweis zum Eintritt des Versicherungsfalls

Das kann z.B. ein ärztliches Attest, eine Sterbeurkunde, eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrages sein.

 

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung orientieren sich an den Kosten der von Ihnen gebuchten Reise. Dabei übernehmen die Anbieter Reisen mit Gesamtkosten von maximal 10000 Euro. Einmalige Reiseversicherungen sind bereits für vier Euro, eine jährliche Versicherung schon für 19 Euro erhältlich. Hier sind allerdings nicht alle Services verfügbar, sodass im Zweifelsfall keine Erstattung erfolgen kann. Wir empfehlen, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen und den für Sie passenden auszuwählen.

 

 

Dieser Artikel wurde bereits 1766 mal angesehen.

Powered by Papoo 2016
724791 Besucher